Hallen-Reglement
Das Reglement der Boulderhalle als PDF: Reglement Crux bouldering (28 kB)
1. Allgemeines
Das Hallenreglement dient der Unfallverhütung.
Der Einfacheit halber wird nachfolgend nur die männliche Form benutzt, die stellvertretend auch für jede weibliche Benützerin gilt.
Verstösse gegen das Reglement können eine Wegweisung durch das Personal zur Folge haben, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei wiederholten Verstössen kann gegen den fehlbaren Benutzer ein Hallenverbot ausgesprochen werden. Besitzern von Abonnementen wird in diesem Falle das Abonnement entzogen, ohne Anspruch auf Rückerstattung. Der Benutzer hat sich an die Hausordnung zu halten und den Anweisungen der Aufsichtsperson Folge zu leisten.
2. Eigenverantwortung und Risiken
Die Benützung der Anlage Crux bouldering erfolgt auf eigene Verantwortung!
Das Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom Betreiber, auch bei Einhaltung aller Regeln, und der Anwendung grosser Vorsicht durch den Benützer, nicht restlos eliminiert werden können. Durch den Erwerb eines Abos oder eines Einzeleintritts bestätigt der Benutzer das Reglement verstanden und akzeptiert zu haben.
3. Kinder
Kinder bis 12 Jahre dürfen sich in der Halle Crux bouldering nur in Begleitung eines Erwachsenen aufhalten, der die Aufsicht ausübt und für das Kind haftet. Jugendliche von 13 bis 18 Jahren dürfen die Anlage nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Erziehungsberechtigten benützen.
4. Anlage
Für Boulderbau und Revisionen können Teilbereiche der Anlage unzugänglich sein, für Wettkämpfe und Veranstaltungen sogar die gesamte Anlage für den normalen Boulderbetrieb geschlossen sein. Eine Totalschliessung wird in jedem Falle vorher angekündigt. In den genannten Fällen besteht für Inhaber von Jahresabonnementen kein Anspruch auf Rückerstattung.
5. Haftung
Für Garderoben und Wertsachen sowie für Personen- und Sachschäden lehnen die Betreiber jede Haftung ab.
Wer Schaden verursacht oder Personen verletzt hat die Konsequenzen selber zu tragen. Die Betreiber übernehmen hierfür keine Haftung.
6. Benutzung
Es wird empfohlen immer zu zweit zu klettern – ein Kletterer und ein Spotter. Der Spotter versucht mit seinen Armen und Händen die Konsequenzen aus einem Sturz des Kletterers so gering wie möglich zu halten, insbesondere dessen Oberkörper (innere Organe), Rücken und Kopf. Er kann aber in keinem Falle für Verletzungen des Kletterers verantwortlich gemacht werden. Kletterer und Spotter müssen ungefähr die gleiche Körpermasse haben.
Klettern ohne Spotter ist nur dann akzeptiert, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Absprung ungefährlich ist. Es liegt in der Verantwortung des Kletterers die Risiken selbst einzuschätzen.
Die Bodenmatten und Crashpads können für den jeweilige Sicherung verschoben werden. Alle anderen am Boden liegenden Objekte müssen ausserhalb der Absprungzone platziert werden.
Alle in der Halle aufhaltenden, nicht spottenden Personen achten darauf sich nicht in der Absprungzone eines Kletterers aufzuhalten.